VerschwiegenheitserklärungAuditbericht – Bereich INTENSIV

1. Worum es geht

Wer in dieser Anwendung arbeitet, sieht Angaben über pflegebedürftige
Menschen, über Mitarbeitende und über die innere Organisation der
Gesellschaften. Darunter sind Gesundheitsdaten — besondere Kategorien
personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Diese Erklärung hält fest,
wie damit umzugehen ist. Sie gilt zusätzlich zu den Pflichten aus dem
Arbeits- oder Auftragsverhältnis und ersetzt keine davon.

2. Verschwiegenheit

Ich verpflichte mich, über alles Stillschweigen zu bewahren, was mir
durch die Nutzung dieser Anwendung bekannt wird. Das gilt gegenüber
jedermann, der die Angaben nicht zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht —
auch gegenüber Angehörigen, auch gegenüber Kolleginnen und Kollegen
anderer Bereiche, auch nach Feierabend.

Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob ich die Angaben in der
Anwendung, in einem Gespräch oder am Rande einer Begehung erfahren habe.

3. Rechtliche Grundlagen

Zu beachten sind insbesondere:

  • die Schweigepflicht nach § 203 StGB, die auch für berufsmäßig tätige
  • Gehilfen gilt — ein Verstoß ist eine Straftat;
  • das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I und §§ 67 ff. SGB X;
  • die Pflicht zur Vertraulichkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28
  • Abs. 3 lit. b, Art. 29 und Art. 32 DSGVO sowie § 53 BDSG;
  • die Verschwiegenheitspflichten aus Heimrecht und den Verträgen der
  • Gesellschaften mit Kostenträgern.

4. Was konkret gilt

  • Ich verwende die Anwendung ausschließlich für meine Aufgaben und rufe
  • keine Daten auf, die ich dafür nicht brauche.
  • Ich fertige keine privaten Kopien an: keine Fotos oder Bildschirmfotos,
  • keine Weitergabe von Ausdrucken, keine Speicherung auf privaten Geräten
  • oder in privaten Diensten.
  • Ich gebe meinen Zugang nicht weiter und melde mich an geteilten
  • Rechnern ab, wenn ich sie verlasse.
  • Ich spreche über Einzelfälle nur dort, wo Dritte nicht mithören.
  • Berichte verlassen das Haus nur auf dem dafür vorgesehenen Weg.

5. Protokollierung

Jeder Zugriff und jede Änderung werden protokolliert. Das richtet sich
nicht gegen die Nutzenden: eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten muss
nachvollziehbar sein, und das Protokoll schützt auch den, der sorgfältig
arbeitet. Die Einträge werden nur anlassbezogen ausgewertet, nicht zur
Leistungskontrolle.

6. Wenn etwas passiert ist

Wer bemerkt, dass Daten an Unbefugte gelangt sein könnten — eine
verlorene Unterlage, eine falsch adressierte Nachricht, ein fremder
Zugriff auf den eigenen Zugang —, meldet das **unverzüglich an die
Administration der eigenen Gesellschaft**. Wer das ist, steht in der
Anwendung unter „Verwaltung"; ist diese Person nicht erreichbar, geht
die Meldung an die Plattform-Administration.

Unverzüglich heißt hier wörtlich: eine Meldung nach Art. 33 DSGVO muss
binnen 72 Stunden bei der Aufsichtsbehörde sein. Die Frist läuft ab dem
Zeitpunkt, zu dem jemand im Haus davon weiß — nicht ab der Meldung nach
oben. Wer einen Vorfall meldet, hat nichts zu befürchten; wer ihn
verschweigt, schon.

7. Dauer

Die Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit dem Zugang zu dieser
Anwendung und nicht mit dem Ende der Tätigkeit. Sie besteht zeitlich
unbegrenzt fort.

8. Folgen eines Verstoßes

Ein Verstoß kann arbeitsrechtliche Folgen haben und straf- oder
zivilrechtlich verfolgt werden. Bei Zweifeln, ob eine Weitergabe
zulässig ist, frage ich vorher nach — die Frage ist nie der Fehler.